2024_011_SenWGP II Maßnahmen zur Weiterentwicklung der kommunalen Pflegeinfrastruktur - Gutachten Status Quo-Erhebung für vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen
zur Übergangsregelung nach Paragraf 21 Wohnteilhabe-Bauverordnung
und Ableitung von Handlungsempfehlungen
Action: 2024_SenWGP-Abteilung II Vergaben aus Abteilung II
Brief Description
Im § 21 Wohnteilhabe-Bauverordnung (WTG-BauV) des Landes Berlin sind Übergangsvorschriften für stationäre Pflegeeinrichtungen zur Erfüllung von baulichen Anforderungen wie Barrierefreiheit, die uneingeschränkte Rollstuhlbenutzbarkeit und andere Anforderungen bis zum 31.12.2033 oder bis zur Durchführung von wesentlichen Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen geregelt. Es ist aktuell nicht bekannt, wie viele vollstationäre Langzeitpflegeeinrichtungen im Land Berlin diese Übergangsvorschriften in Anspruch nehmen. Das ausgeschriebene Gutachten soll hierüber im Zuge einer Bestandserhebung einen Überblick verschaffen. Dabei soll auch abgefragt werden inwiefern notwendige bauliche Anpassungen grundsätzlich möglich und wirtschaftlich umsetzbar sind. Aus der Auswertung der Ergebnisse der Bestanderhebung inklusive Folgenabschätzungen sollen Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des § 21 WTG-BauV abgeleitet werden.
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