Entlang der mehrspurigen Münchener Ring- und Ausfallstraßen sind in bestimmten Abschnitten (siehe beiliegende Objektliste) Mittel-, Seitenstreifen und Verkehrsinseln / -teiler zu mähen sowie Ausstattungsgegenstände 2x pro Jahr auszumähen. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit auf diesen Strecken beträgt bis zu 60 km/h.
Die Arbeiten sind als Nachtarbeit (21:00 bis 5:00 früh) durchzuführen. Die Zeiten und Auflagen der Genehmigungsbehörde (KVR und RGU) sind einzuhalten. Notwendige Beschilderungen o.ö. Maßnahmen sind gem. der Anweisung der Genehmigungsbehörden mitzuführen und aufzustellen.
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