Prüfung der sicherheitstechnischen Anlagen (Feuerlöschanlagen) gemäß BetrVO Berlin (§ 2) für Bauherren/-innen und Betreiber/-innen nach den Grundsätzen der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige. Prüfgegenstand sind die zentrale Druckerhöhungs- und Wasserversorgung, Steigleitungen Nass mit Wand- und Außenhydranten sowie Steigleitungen Trocken. Zu berücksichtigen sind die besonderen Gegebenheiten der Immobilie, die sich teilweise in Duldung befindet und deren Anlagen in den vergangenen Jahren nur teilweise erneuert wurden. Die Abrechnung erfolgt nach vereinbartem Stundenaufwand und dem in der Ausschreibung festgelegten Stundenverrechnungssatz (inkl. Berichtserstellung). An- und Abfahrtskosten sind separat auszuweisen. Zusätzlich sind Stundenverrechnungssätze für Beratung und Nachprüfung sowie geeignete Eignungsnachweise anzugeben.
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